Die beiden Urteile des BVerfG vom 26. Juli 2005 zur kapitalbildenden Lebensversicherung haben weit über die Fachöffentlichkeit hinaus große Beachtung erfahren. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, welche Schlüsse sich aus den dort aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Rechte von Versicherungsnehmern für den Eigentumsschutz im Kapitalgesellschaftsrecht ziehen lassen. Dies gilt im Hinblick auf die Beteiligung von Gesellschaftern an stillen Reserven und namentlich auf die Ausgleichsansprüche bei unfreiwilligem Verlust der Mitgliedschaft.
Print ISSN: 0340-2479
Volume: 35, 09/2006
Pages: 683 - 701