Leistungen von Gesellschaftern sind nach wie vor ein beliebtes Mittel zur Unternehmensfinanzierung insbesondere bei GmbHs. Haben diese Finanzierungshilfen eigenkapitalersetzenden Charakter, so sind sie im Falle ihrer Rückzahlung von den Gesellschaftern an die Gesellschaft zurückzugewähren. Dies lässt dem BGH keine Ruhe. Der Beitrag beleuchtet den Anspruch aus §§ 31 Abs. 1, 30 Abs. 1 GmbHG, das Verhältnis zum Anspruch aus §§ 135 Nr. 2, 143 InsO und die Geltendmachung durch den Insolvenzverwalter. Besondere Berücksichtung findet dabei die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 06/2006
Pages: 276 - 280