Der am 7.6.2006 vom BMJ vorgestellte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) sieht neben einer Herabsetzung des Mindeststammkapitals für die GmbH auch Änderungen im Bereich des Eigenkapitalersatzrechtes vor. So soll die von der Rechtsprechung praktizierte analoge Anwendung der §§ 30, 31 GmbHG auf eigenkapitalersetzende Gesellschafterkredite ausdrücklich untersagt werden und im Übrigen eine Überführung der durch die Gesetzesnovelle von 1980 im GmbHG niedergelegten Regeln in die InsO erfolgen. Ein zukünftiger § 39 Abs. 4 Satz 1 InsO soll nach Aufhebung der §§ 32 a, 32 b GmbHG, 129 a, 172 a HGB den Anwendungsbereich des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO dahin festlegen, dass er für solche Gesellschaften gilt, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist und zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern auch keine Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Zwar wäre in systematischer Hinsicht die zutreffende Verortung des Eigenkapitalersatzrechts in der InsO zu begrüßen. In der vom Entwurf beabsichtigten Fassung zur rechtsformübergreifenden Einbeziehung aller – insbesondere auch ausländischer – Kapitalgesellschaften läge jedoch im Verhältnis zum geltenden gesetzlichen Schutzbereich keine Erweiterung, sondern eher die Gefahr einer Beschneidung. Denn entgegen einer verbreiteten Auffassung ist das Eigenkapitalersatzrecht schon de lege lata zu erheblichen Teilen ein rechtsformneutrales Institut. Über die (auch und gerade aufgrund ihres Alters) auslegungsoffenen §§ 129 a, 172 a HGB hinaus kann es sogar auf die gesetzestypischen Personengesellschaften Anwendung finden, die sich durch natürliche Personen in der Rolle der persönlich haftenden Gesellschafter auszeichnen, durch die angeregte Reform sich aber dem Regelungswillen des Gesetzes endgültig entziehen könnten. Praktische Relevanz erfährt dieser Umstand vor allem für die gesetzestypische Kommanditgesellschaft.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 17, 01/2007
Pages: 5 - 13