Ewa Weigend, Barbara Namysowska-Gabrysiak
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen im polnischen Recht
I. Einführung
Am 28.11. 2003 ist in Polen das Gesetz über die Verantwortlichkeit von Kollektivsubjekten für die unter Strafe verbotenen Taten (JurPerG) in Kraft getreten. Ohne Scheu vor häufigen und umfangreichen Novellen der Strafgesetze hat sich der Gesetzgeber diesmal dazu entschlossen, ein gesondertes Gesetz zu erlassen, das sowohl die materiell- als auch die prozessrechtlichen Aspekte der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen regelt. Das JurPerG enthält die Grundlagen der Verantwortlichkeit von Kollektivsubjekten hinsichtlich der Begehung von Straftaten sowie Verfahrensregelungen für die Fälle, in denen Kollektivsubjekte zur Verantwortung gezogen werden sollen (Art. 1 JurPerG).
Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, Walter de Gruyter
Print ISSN: 0084-5310
Volume: 116, 08/2004
Pages: 541 - 552
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