Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die nach dem „Hartz IV“-Gesetz zum 01.01.2005 in Kraft tritt, stellt eine der weitreichendsten Reformen der sozialen Sicherungssysteme in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Abgesehen vom materiellen Gehalt dieses Gesetzes waren auch Aufgabenträgerschaft und Finanzierungsverantwortung im zusammengeführten System umstritten. Der aus zwei langwierigen Vermittlungsverfahren resultierende Kompromiss vermag weder normativ noch funktional zu überzeugen: Die Zersplitterung der institutionellen Zuständigkeiten läuft nicht nur dem neuen Leistungsprinzip „aus einer Hand“ zuwider, sondern konterkariert auch die derzeitigen Bemühungen der Föderalismuskommission um eine „Entflechtung“ öffentlicher Aufgaben. Zudem dürfte der unmittelbare Durchgriff des Bundes auf die Kommunen gegen das Grundgesetz verstoßen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Entstehung von „Hartz IV“ aus der Sicht eines Beteiligten.
Print ISSN: 1610-7780
Volume: 2, 12/2004
Pages: 548 - 579