I. Die »Wiedereinführung« der Restschuldbefreiung in das deutsche Recht im Rahmen der Insolvenzordnung
Die »Insolvenzordnung« vom 5.10.1994 hat sich mit der Erweiterung des deutschen Insolvenzrechts um die Rechtsfigur der Restschuldbefreiung in den §§ 286 ff. InsO als wahres Reformgesetz erwiesen. Der Gedanke einer Schuldenbereinigung ist jedoch kein Novum im deutschen Recht, sondern findet sich – das werden die Ausführungen zeigen – bereits im sozialen Privatrecht des NS-Unrechtsstaats.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 17, 03/2007
Pages: 146 - 150