Die Sicherungsverwahrung ist Gegenstand zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2004, in denen dieses die kriminalpolitische Trendwende einer stärkeren Berücksichtigung kollektiver Sicherheitsinteressen zulasten des individuellen Freiheitsrechts nachvollzieht. Die Sicherungsmaßregel zum Schutz der Gesellschaft vor besonders gefährlichen Rückfalltätern steht seit einigen Jahren im Zentrum der kriminalpolitischen Debatte. Der Gesetzgeber hat nach Jahrzehnten ihrer weitgehenden Bedeutungslosigkeit diese Unrechtsreaktion wieder entdeckt und in den Mittelpunkt von Bemühungen gestellt, eine aus seiner Sicht notwendige umfassende Anhebung des Schutzstandards der Bevölkerung zu realisieren. Das Bundesverfassungsgericht sieht hinsichtlich der von ihm geprüften bundesrechtlichen Regelungen keine Unvereinbarkeit mit der Verfassung. Es eröffnet zugleich den Weg hin zu einer Ausweitung der Anordnungsmöglichkeiten von Sicherungsverwahrung und zeigt dabei Maßstäbe für eine lang andauernde sichernde Unterbringung von Straftätern auf.
Print ISSN: 0084-5310
Volume: 116, 10/2004
Pages: 703 - 750