I. Einführung
1. Praktische Relevanz der „Missbrauchsfrage“
2. Fallbeispiele
3. Ein erster Befund
II. Der Tatbestand des Art. 11 SE-RL
1. „missbraucht wird“
2. „Beteiligungsrechte zu entziehen oder vorzuenthalten“
3. „im Einklang mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften“ und Diskriminierungsverbot
4. „geeignete Maßnahmen“
III. Missbrauch und Vorher-Nachher-Prinzip
1. Grundfragen
2. ErwG 18 Satz 2 SE-RL – Gründung einer SE
3. ErwG 18 Satz 3 SE-RL – strukturelle Änderungen einer gegründeten SE
4. Gleichstellungslösung auch beim Vorher-Nachher-Prinzip
IV. Nationale Umsetzung
1. Zulässigkeit nur einer Unterschreitung des in der SE-Richtlinie vorgesehenen Schutzniveaus
2. Reichweite der Missbrauchsvorschriften des SEBG
3. Die Strafvorschrift des § 45 Abs. 1 Nr. 2 SEBG
V. Zusammenfassung
VI. Ausblick: Die SE-Richtlinie im Schatten des Europäischen Gesellschaftsrechts
Print ISSN: 0340-2479
Volume: 34, 12/2005
Pages: 859 - 893