I. Einleitung
Die schlechte wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik Deutschland hat Fragen aufgeworfen, die früher nicht gestellt werden durften. Der Flächentarifvertrag steht im Zentrum der Kritik und obwohl noch überwiegend an ihm festgehalten wird, soll er für Korrekturen im Einzelfall geöffnet werden, wenn dies notwendig erscheint, um einen Arbeitgeber vor der Insolvenz zu retten, da mit dessen Untergang auch das Schicksal seiner Arbeitnehmer verbunden ist. Im Schrifttum werden seit langem verschiedene Möglichkeiten erörtert, wie man zur Vermeidung einer Insolvenz Tariflöhne auf Unternehmens- und Betriebsebene zumindest auf Zeit beschneiden könnte, wobei sich aber aus den §§ 4 Abs. 1, 3 TVG, 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG schwer zu nehmende Hürden ergeben. Zahlreiche Autoren haben sich mit der Bewältigung dieses Problems beschäftigt, wobei die Arbeit von
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 05/2005
Pages: 236 - 241