Nicht erst seit Inkrafttreten des § 8 a ATG am 1.7.2004 werden in der Literatur verschiedene Insolvenzsicherungsmodelle diskutiert. Der vorliegende Beitrag stellt diese Modelle vor, um sodann einen Verwaltungs-, Treuhand- und Sicherungsvertrag vorzuschlagen und diesen einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 03/2006
Pages: 133 - 140