Die Harmonisierungsbestrebungen der Europäischen Union auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts führen zwangsläufig zu einer größeren Beachtung und Befassung mit den Grundlagen und Strukturen ausländischer Rechtsordnungen. Insbesondere dem angloamerikanischen Rechtssystem wird von der bis heute stark national orientierten deutschen Strafrechtswissenschaft Theoriefeindlichkeit und eine fehlende Dogmatisierung vorgeworfen, die mit dem hohen Standard deutscher Strafrechtsdogmatik nicht Schritt halten kann. Entsprechend blieb eine Fokussierung auf Rechtsinstitute des Allgemeinen Teils ausländischer Strafrechtsordnungen im allgemeinen Bewusstsein der deutschen Strafrechtswissenschaft weitestgehend aus. Ein Umdenken ist mittlerweile jedoch erkennbar.
Print ISSN: 0084-5310
Volume: 119, 05/2007
Pages: 153 - 165