I. Problemstellung
Die zeitweilige Übertragung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen auf Manager und Mitarbeiter wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Im Mittelpunkt des Interesses steht gegenwärtig die rechtliche Zulässigkeit von Rückübertragungsregelungen. Diese beschäftigten in den letzten Jahren verstärkt die obergerichtliche Rechtsprechung und das Schrifttum. Die Rechtswirksamkeit solcher Vereinbarungen beurteilt sich nach den Grundsätzen, die für Hinauskündigungsklauseln entwickelt worden sind. Mit den beiden hier zu besprechenden Urteilen des BGH vom 19.9.2005 bestätigt der II. Zivilsenat ausdrücklich seine hergebrachte Rechtsprechung zur grundsätzlichen Unzulässigkeit der Hinauskündigung von Personen- und GmbH-Gesellschaftern; in den konkreten Sachverhalten nahm das Gericht aber jeweils an, dass die verwendeten Klauseln wegen besonderer Umstände im Einzelfall sachlich gerechtfertigt gewesen seien.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 01/2006
Pages: 63 - 67