Der deutsche Gesetzgeber beabsichtigt, das GmbH-Recht zu reformieren, und hat zu diesem Zweck am 29. Mai 2006 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vorgelegt. Der Anlass der Reform ist ein doppelter: Zum einen werden Defizite des gegenwärtigen Rechtszustandes im Hinblick auf die „… missbräuchliche Verwendung von GmbHs in Unternehmenskrisen …“ ausgemacht. Zum anderen droht die GmbH in dem europäischen Wettbewerb der Rechtsformen, der sich im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften (Art. 43, 48 EGV) entwickelt hat, offenbar stark ins Hintertreffen zu geraten. Als Ursache identifiziert der Entwurf die Vorschriften über die GmbH-Gründung im Allgemeinen und das Mindestkapitalerfordernis im Besonderen: „Im Vergleich zum deutschen Recht werden in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung eines gezeichneten Kapitals (Mindeststammkapital) … gestellt.“ Vor diesem Hintergrund verfolgt die Reform des GmbH-Rechts zwei Ziele: „Zum einen soll die Rechtsform der GmbH besser gegen Missbräuche geschützt werden. Zum anderen soll die Attraktivität der deutschen GmbH gegenüber konkurrierenden ausländischen Rechtsformen gesteigert werden.“
Print ISSN: 0340-2479
Volume: 36, 04/2007
Pages: 168 - 211