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Gabriele Kett-Straub

Die Glaubwürdigkeitsbegutachtung minderjähriger Zeugen

I. Einleitung

„In dieser heutigen Welt, die bestochen ist von spitzfindigem Stadtvolk, sprechen nur mehr Kinder und Einfältige die Wahrheit“. Wäre dieser Satz von Konfuzius wahr oder würde ihm zumindest mehr Glauben geschenkt werden, gäbe es im Zusammenhang mit minderjährigen Zeugen nicht eine besondere Häufung von Explorationen der Glaubwürdigkeit. Junge Menschen gelten als problematische Zeugen, deren Aussagen besondere Aufmerksamkeit zuteil werden muss. Sie sind gleichzeitig unverzichtbare Zeugen, da gerade bei Straftaten gegen ihre sexuelle Selbstbestimmung ihre Aussage oft den maßgeblichen Ausschlag für die Verurteilung oder den Freispruch eines Angeklagten gibt. Der Zweifel an der Glaubwürdigkeit minderjähriger Zeugen hat sich formal in den Eidvorschriften niedergeschlagen; der Gesetzgeber verzichtet von vornherein auf die Vereidigung von unter 16-Jährigen.

Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0084-5310
Volume: 117, 06/2005
Pages: 354 - 378

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