Gabriele Kett-Straub
Die Glaubwürdigkeitsbegutachtung minderjähriger Zeugen
I. Einleitung
„In dieser heutigen Welt, die bestochen ist von
spitzfindigem Stadtvolk, sprechen nur mehr Kinder und Einfältige die Wahrheit“.
Wäre dieser Satz von Konfuzius wahr oder würde ihm zumindest mehr
Glauben geschenkt werden, gäbe es im Zusammenhang mit minderjährigen Zeugen
nicht eine besondere Häufung von Explorationen der Glaubwürdigkeit. Junge
Menschen gelten als problematische Zeugen, deren Aussagen besondere
Aufmerksamkeit zuteil werden muss. Sie sind gleichzeitig unverzichtbare Zeugen,
da gerade bei Straftaten gegen ihre sexuelle Selbstbestimmung ihre Aussage oft
den maßgeblichen Ausschlag für die Verurteilung oder den Freispruch eines
Angeklagten gibt. Der Zweifel an der Glaubwürdigkeit minderjähriger Zeugen hat
sich formal in den Eidvorschriften niedergeschlagen; der Gesetzgeber verzichtet
von vornherein auf die Vereidigung von unter 16-Jährigen.
Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, Walter de Gruyter
Print ISSN: 0084-5310
Volume: 117, 06/2005
Pages: 354 - 378
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