Seit dem 1. 3. 2005 gilt in den Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Dänemark die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel II-VO 2003) vom 27. 11. 2003. Diese Verordnung ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel II-VO 2000) vom 29. 5. 2000, welche am 1. 3. 2001 in Kraft getreten war. Der wichtigste Unterschied zwischen beiden Regelwerken besteht darin, dass die neue Verordnung sämtliche Verfahren über die elterliche Verantwortung erfasst; demgegenüber war die Brüssel II-VO 2000 nur auf solche Verfahren über die elterliche Verantwortung anwendbar, die aus Anlass der Ehescheidung oder einer anderen Ehesache betrieben wurden. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs ist zu begrüßen. Denn es gibt keinen Grund dafür, Entscheidungen über die elterliche Verantwortung unterschiedlich zu behandeln, je nachdem ob sie im Zusammenhang mit einer Ehesache oder isoliert relevant werden.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 02/2006
Pages: 45 - 51