Im Rahmen einer zivilrechtlichen Tätigkeit werden nicht selten Vorgänge bekannt, bei denen zumindest der Anfangsverdacht einer Straftat und damit die Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben sind. Im Raume stehen werden häufig Vermögensdelikte, insbesondere Betrug oder Untreue. Ob eine Strafanzeige gegen den – künftigen – Prozessgegner sinnvoll ist, muss stets am Einzelfall geprüft werden. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die in die Abwägung einzustellenden Vor- und Nachteile geben. Nicht interessieren soll hier, bei welchen Erkenntnissen sich eine
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 06/2006
Pages: 225 - 229