I. Einleitung
Die Rechtsprechung des EuGH, zuletzt mit der »Inspire Art«- Entscheidung, hat den Wettbewerb der Gesellschaftsformen eröffnet. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Wende von der Sitztheorie zur Gründungstheorie. Nach der Gründungstheorie kommt das Recht zur Anwendung, in dem die Gesellschaft gegründet wurde. Bei der Sitztheorie wird an das Recht des Landes geknüpft, in dem die Gesellschaft ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat.
Diese Öffnung führte ab 2004 zu einem Boom der sog. britischen Billig-GmbHs. Fast jede vierte neu gegründete Gesellschaft soll mittlerweile in der Rechtsform der britischen Limited gegründet sein. Seriöse und auch unseriöse Anbieter bieten den notwendigen Komplettservice einer zügigen Limited-Gründung teilweise marktschreierisch an. Dies wird jedoch erst den Anfang und damit die Spitze des Eisbergs darstellen, da vergleichbare, ebenfalls mit keinem oder geringem Mindestkapital ausgestattete Gesellschaftsformen aus anderen europäischen Nachbarstaaten folgen werden. Zu nennen wären die spanische Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE), deren Mindestkapital 3.012 ? beträgt oder auch die französische Société par Action Simplifée (SAS), die kein Mindestkapital benötigt. Ausdrücklich sind beide Rechtsformen speziell für kleinere Unternehmen eingeführt worden.
Da das wirtschaftliche Scheitern einer Gesellschaft fester Bestandteil des Wirtschaftslebens ist, wird auch eine Gesellschaft wie die Limited in Vermögensverfall geraten können. Dies wird zur täglichen Insolvenzpraxis gehören.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 02/2006
Pages: 95 - 99