„Die fortschreitende
Globalisierung schafft einen Handlungsbedarf, den die Einzelstaaten, auch
Nationalstaaten genannt, allein nicht zu bewältigen vermögen. Schon Terrorismus,
organisierte Kriminalität und staatenübergreifende Umweltbelastungen, ? – sie
alle drängen eine globale Rechtsordnung auf, ohne deshalb den Einzelstaaten
alles Recht zu nehmen. In unserem Zeitalter der Globalisierung sind die beiden
längst vertrauten Rechtsbereiche, das Staatsrecht und das Völkerrecht um
Elemente eines Weltrechts und als Zwischenstufe um ein Recht von großregionalen
Einheiten wie der Europäischen Union zu erweitern“. Diese Perspektive, die
Print ISSN: 0084-5310
Volume: 117, 02/2006
Pages: 697 - 748