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Wilhelm Bichlmeier

Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG)in der Insolvenz

I. Zum Begriff BQG

Die Beschäftigungs- und Qualfizierungsgesellschaft (BQG), häufig auch Transfer- oder Personalentwicklungsgesellschaft genannt, firmiert zumeist als GmbH oder gGmbH. Die BQG ist (neuer) Arbeitgeber der zu ihr übertretenden Arbeitnehmer, beschäftigt diese in aller Regel aber nicht, sondern hat sich dem Zweck verschrieben, die bei ihr in einem Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmer in Arbeitsverhältnisse auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln (inklusive Profiling- und Outplacement-Maßnahmen) und sie zu qualifizieren, entweder selbst oder über von ihr beauftragte Bildungsträger.

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 05/2006
Pages: 239 - 245

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