I. Die Wirkung des Steuerabzugs
Für die anstehende Reform der Insolvenzordnung befindet sich eine Privilegierung von Sozialversicherern und Fiskus in der Diskussion, die angesichts leerer öffentlicher Kassen den Rückfluss im Anfechtungswege durch eine gesetzliche Ausnahme stoppen soll. Dies würde eine weitere Bevorzugung der öffentlichen Hand vor den einfachen Insolvenzgläubigern bewirken, die bereits jetzt allein durch die Effekte teilweise straf- und haftungsbewährter Nichtzahlung (§ 266 a StGB, §§ 34, 69 AO) besteht. Auch stellt das Argument knapper Kassen den übrigen Gläubigern gegenüber keine nachvollziehbare Berechtigung zur eigennützigen Durchbrechung des an prominenter Adresse (§ 1 Satz 1 InsO) statuierten Prinzips gemeinschaftlicher, soll heißen gleichmäßiger Befriedigung dar. Die Not unter anderen Gläubigern ist zuweilen wesentlich dringender, Stichwort: Folgeinsolvenz.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 06/2005
Pages: 282 - 284