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Markus Lffelmann

Die Übertragbarkeit der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung auf die Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen

Mit seinem Urteil vom 3. März 2004, 1 BvR 2378/98, hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Verankerung der akustischen Wohnraumüberwachung in Art. 13 Abs. 3 GG bestätigt, zugleich aber ihre einfachgesetzliche Ausgestaltung in der Strafprozessordnung in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgetragen, bis 30. Juni 2005 einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen. Am 1. Juli 2005 ist nach kontroversen rechtswissenschaftlichen und politischen Diskussionen das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) in Kraft getreten. Obwohl im wissenschaftlichen und politischen Diskurs die Frage aufgeworfen wurde, ob und inwieweit das gegenständliche Urteil Auswirkungen auf das Recht anderer heimlicher Ermittlungsmaßnahmen hat und auch dort einen entsprechenden Reformbedarf zeitigt, verhält sich das neue Gesetz nicht zu dieser Problematik. Hier liegt ein Schwerpunkt der noch zu führenden rechtswissenschaftlichen Debatte.

Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0084-5310
Volume: 118, 08/2006
Pages: 358 - 388

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