Thomas Rotsch
Der Vermögensverlust großen Ausmaßes bei Betrug und Untreue
In zwei Urteilen vom 7.10.2003 nimmt der BGH erstmals ausführlicher
Stellung zum Verhältnis von Vermögensschaden (§ 263 StGB) bzw. Vermögensnachteil
(§ 266 StGB) zum besonders schweren Fall des Vermögensverlustes großen Ausmaßes
(§§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Var. 1, 266 Abs. 2 StGB). In der ersten Entscheidung
wird die Frage erörtert (und verneint), ob „Verlust“ dasselbe meint wie
„Schaden“, in dem zweiten Urteil wird der Frage nachgegangen, ab wann von einem
Verlust „großen Ausmaßes“ gesprochen werden kann. Insbesondere das erste Problem
ist in der strafrechtlichen Literatur noch weitgehend unerörtert; der
vorliegende Aufsatz versucht daher, die möglichen Lösungen herauszuarbeiten und
sie auf ihre Stichhaltigkeit hin zu untersuchen. Es zeigt sich, dass auf dem
Boden des geltenden Rechts der Auffassung des BGH zuzustimmen ist. Inhaltlich
überzeugend ist diese Ansicht aber nicht, weshalb nur der Ruf nach dem
Gesetzgeber bleibt.
Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, Walter de Gruyter
Print ISSN: 0084-5310
Volume: 117, 11/2005
Pages: 577 - 604
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