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Thomas Rotsch

Der Vermögensverlust großen Ausmaßes bei Betrug und Untreue

In zwei Urteilen vom 7.10.2003 nimmt der BGH erstmals ausführlicher Stellung zum Verhältnis von Vermögensschaden (§ 263 StGB) bzw. Vermögensnachteil (§ 266 StGB) zum besonders schweren Fall des Vermögensverlustes großen Ausmaßes (§§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Var. 1, 266 Abs. 2 StGB). In der ersten Entscheidung wird die Frage erörtert (und verneint), ob „Verlust“ dasselbe meint wie „Schaden“, in dem zweiten Urteil wird der Frage nachgegangen, ab wann von einem Verlust „großen Ausmaßes“ gesprochen werden kann. Insbesondere das erste Problem ist in der strafrechtlichen Literatur noch weitgehend unerörtert; der vorliegende Aufsatz versucht daher, die möglichen Lösungen herauszuarbeiten und sie auf ihre Stichhaltigkeit hin zu untersuchen. Es zeigt sich, dass auf dem Boden des geltenden Rechts der Auffassung des BGH zuzustimmen ist. Inhaltlich überzeugend ist diese Ansicht aber nicht, weshalb nur der Ruf nach dem Gesetzgeber bleibt.

Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0084-5310
Volume: 117, 11/2005
Pages: 577 - 604

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