In diesem Beitrag werden Beteiligungsverhältnisse in so genannten organisatorischen Machtapparaten untersucht. Unter einem organisatorischen Machtapparat werden hier organisierte Beziehungen von Personen verstanden, deren Stellung zueinander durch ein Über-Unterordnungsverhältnis charakterisiert ist; empirische Beispiele für solcherart Organisationen sind Staaten und Wirtschaftsunternehmen. Die vor diesem Hintergrund vorgenommene Untersuchung der Beteiligungsverhältnisse beschäftigt sich zum einen mit der Frage, ob der so genannte Schreibtischtäter trotz strafrechtlicher Verantwortlichkeit der Ausführungsorgane als Täter im Sinne des Strafrechts beschrieben werden kann (II.). Darüber hinaus soll zum anderen geklärt werden, ob ein strafrechtlich verantwortliches Ausführungsorgan immer Täter ist oder ob auch eine Gehilfenschaft begründet werden kann (III.). Nachdem die erste Frage sich in den letzten Jahren zu einer zentralen Fragestellung der Strafrechtsdogmatik entwickelt hat, fehlen im Hinblick auf letztere schon Ansätze zu einer vertieften dogmatischen Durchdringung der Problemstellung.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 03/2006
Pages: 102 - 109