Die in § 64 Abs. 1 GmbHG normierte Insolvenzantragspflicht definiert – neben dem Zahlungsverbot des § 64 Abs. 2 GmbHG – die zentrale Verantwortlichkeit der GmbH-Geschäftsführer an der systematischen Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Die Abwicklung der Haftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V. m. § 64 Abs. 1 GmbHG (»organschaftliche Insolvenzverschleppungshaftung«) gilt jedoch als kompliziert und bereitet seit je her Schwierigkeiten. Insbesondere ist das von der Rechtsprechung entwickelte Liquidationsmodell (BGHZ 138, 211 ff.) von Begründungsmängeln und praktischen Schwierigkeiten gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund soll hier eine alternative Konzeption zur Inanspruchnahme des Geschäftsführers aus § 823 Abs. 2 BGB i.V. m. § 64 Abs. 1 GmbHG vorgestellt werden.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 17, 02/2007
Pages: 101 - 107