I. Einleitung
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) war durch Beschluss der Justizministerkonferenz bereits im Jahre 2002 gebeten worden, die Reformbedürftigkeit des GmbH-Rechts zu überprüfen. Nach Einholung von Stellungnahmen bei den Landesjustizverwaltungen, Experten aus Justiz, Wissenschaft und Praxis hat das BMJ nunmehr einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG), Stand 29.5.2006, vorgelegt. Der Referentenentwurf enthält eineVielzahl von geplanten Änderungen des GmbH-Rechts (Neuregelung des Mindestkapitals, Gutgläubiger Erwerb von Gesellschaftsanteilen, Regulierung von sog. Unternehmensbestattungen etc.). Die beabsichtigte Novellierung des GmbH-Gesetzes beinhaltet aber auch erhebliche Veränderungen des (materiellen) Insolvenzrechts. Zum einen sieht der Referentenentwurf als Reaktion auf die erwähnten »Bestattungsfälle« in Sonderfällen auch eine Insolvenzantragspflicht der Gesellschafter vor. Zum anderen enthält er weit reichende Änderungen des Kapitalersatzrechts. Letztere sollen im folgenden Beitrag im Einzelnen dargestellt werden.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 09/2006
Pages: 397 - 401