Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben, dass die EU-Richtlinie zur Versicherungsvermittlung von 2002 nicht nur nicht pünktlich zum 15.1.2005 umgesetzt wurde, sondern nunmehr sogar bereits seit Jahresfrist über Gebühr aussteht. Die Hauptthese geht dahin, dass die neuartigen Dokumentationspflichten bereits direkte Geltung erlangt haben, soweit die Versicherungsmittler schon nach geltendem deutschen Recht zur Information und Beratung ihrer Kunden verpflichtet sind. Auch zur möglichen Amtshaftung der Bundesregierung werden Lösungsvorschläge erarbeitet und praktische Folgerungen hergeleitet.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 07/2006
Pages: 309 - 315