Die Fragestellung, ob und inwieweit Schöffen in einem Strafverfahren ein Recht auf Einsichtnahme in die Verfahrensakten zusteht, ist bereits mehrfach diskutiert, jedoch weder von der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung noch vom Gesetzgeber in einer eindeutigen und abschließenden Weise beantwortet worden. Während Akteneinsichtsrechte anderer Verfahrensbeteiligter und nunmehr sogar nicht bzw. nicht unmittelbar am Strafverfahren Beteiligter eine ausdrückliche – teilweise sogar eingehende – gesetzliche Regelung gefunden haben, existiert hinsichtlich eines etwaigen Akteneinsichtsrechts der Schöffen bislang keine ausdrückliche und eindeutige gesetzliche Regelung.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 11/2006
Pages: 459 - 463