I. Einleitung
Italienische Konkursverfahren gelten als die längsten und kostspieligsten Verfahren in Europa. Per Gesetzesverordnung (decreto legge) Nr. 35 vom 14.3.2005, umgewandelt in ordentliches Gesetz durch das Umwandlungsgesetz (legge di conversione) Nr. 80 vom 14.5.2005, hat der italienische Gesetzgeber weite Teile des bisher geltenden Konkursgesetzes (legge fallimentare) reformiert. Gegenstand der Reform war allerdings weniger das nach dem gesetzlichen Leitbild standardmäßig durchzuführende und auf die Zerschlagung und Verwertung der insolventen Gesellschaft abzielende reguläre Konkursverfahren, sondern die Neugestaltung einiger konkursrechtlicher Nebenverfahren sowie eine Neufassung der eine konkursrechtliche Anfechtungsklage begründenden Tatbestände. Ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers war die Neufassung des Insolvenzplanverfahrens (concordato preventivo), das dem Schuldner ein gegenüber dem traditionellen Konkursverfahren und auch gegenüber der bislang geltenden Regelung flexibleres Instrument zur Rettung und Fortführung des Unternehmens an die Hand geben soll, indem stärker als bislang der Wille und die Bedürfnisse der Gläubiger in den Vordergrund rücken sollen. Die alte Regelung mit ihren vielfach sehr starren inhaltlichen und formellen Anforderungen wurde dieser Zielsetzung nicht gerecht.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 10/2006
Pages: 455 - 460