Kolis Summerer
Das neue italienische Gesetz über
Sklaverei und Menschenhandel
(Gesetz Nr. 228 vom 11. August 2003)
I. Einleitung
Die Einführung der neuen Regelung
über Sklaverei und Menschenhandel beendet einen langen Zeitraum, in dem die
Anwendung der Art. 600ff. it.StGB systematisch unterlassen wurde und bestätigt
gleichzeitig die Auffassung der Rechtsprechung, die schon seit Jahren eine
moderne und innovative Auslegung der knappen Vorschriften des Codice
Rocco
langsam
durchgesetzt hatte. Das neue Gesetz Nr. 228 vom 11. August 2003 zwingt
nun, die Diskussion im Hinblick auf den gewandelten politischen und gesellschaftlichen
Kontext und einen in den Jahren komplex und heterogen
gewordenen normativen Rahmen wieder aufzunehmen.
Die mit der Sklaverei und dem
Menschenhandel verbundenen kriminellen Erscheinungen haben in den letzten
Jahrzehnten beträchtlich zugenommen. Außerdem haben diese nun eine ausgedehnt
organisierte Form angenommen und weisen einen typisch transnationalen
Charakter auf. Die
Versklavung, der An- und Verkauf von Menschen, die Formen totaler körperlicher
und psychischer Unterwerfung sind durchaus Phänomene der modernen
Gesellschaft. Es handelt sich eindeutig um Ausbeutungstypologien,
die von der traditionellen und historisch bekannten Sklaverei weit entfernt
sind: man denke nur an die Zwangsarbeit und an die Zwangsdienste im
Haushalt und in der Industrie, an die Bettelei, an die Schuldknechtschaft, an
die Zuhälterei, an die Ausnutzung der Jugendprostitution und an den Sex-Tourismus – wahre Formen einer modernen Sklaverei, die dadurch charakterisiert
sind, dass die Personen tatsächlich in der Situation eines Sklaven leben
und der Macht eines Gebieters völlig unterworfen sind.
Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, Walter de Gruyter
Print ISSN: 0084-5310
Volume: 117, 02/2006
Pages: 986 - 1011
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