Science.Online
Publisher and Institutes
Akademie Verlag
Deutsches Institut für Urbanistik
Oldenbourg Wissenschaftsverlag
Walter de Gruyter
Schattauer
You are here: Home :: Area JESP :: Jurisprudence
 
Andreas Hiecke, Sabine Vorwerk

Das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers

Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 8.6.2005 – IV ZR 30/04

Die Auseinandersetzung mit Direktversicherungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist fester Bestandteil der gemeinschaftlichen Haftungsrealisierung und gehört daher unausweichlich zum Aufgabenkreis des Insolvenzverwalters. Die differenzierte Ausgestaltung von Bezugsrechten im Rahmen eines Versicherungsvertrages spielt überwiegend im Rahmen der betrieblichen Altervorsorge eine Rolle. Die im folgenden Beitrag näher zu untersuchendenWirkungsweisen eines Bezugsrechts des Arbeitnehmers in der Insolvenz des Arbeitgebers haben ihren rechtlichen Ursprung in einem Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und aus welchem der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind (§ 166 VVG i.V. m. § 1 b Abs. 2 BertAVG). Ein besonderes Augenmerk soll im Folgenden auf die Vertragskonstellation gelenkt werden, in der ein unwiderrufliches Bezugsrecht nur unter bestimmten Vorbehalten gewährt wurde. Die Handhabung der eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsberechtigung in der Insolvenz des Arbeitgebers wurde in der Rechtsprechung bisher nicht einheitlich beantwortet. Nunmehr hat der BGH im Rahmen seiner Entscheidung vom 8.6.2005 zu dieser Thematik Stellung bezogen.

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 10/2005
Pages: 448 - 451

Show full article (external site)

Show all available items of this journal