Micha Bloching, Alexander Kettinger
Das Anhörungsrügegesetz in der zivilprozessualen Praxis
Durch das Anhörungsrügengesetz ist mit Wirkung ab 1.1.2005 der Anwendungsbereich des §
321 a ZPO (Abhilfe bei der Verletzung des Anspruchs auf
rechtliches Gehör) erweitert worden, um den vom BVerfG aufgestellten
Anforderungen gerecht zu werden. Das Gesetz wirft jedoch mindestens so viele
Fragen auf, wie es Probleme löst.
Juristische Rundschau, Walter de Gruyter
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 11/2005
Pages: 441 - 446
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