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BVerfG v. 8. 11. 2006 – 2 BvR 578/02 – 2 BvR 796/02, Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafe über den durch die besondere Schwere der Schuld bedingten Zeitpunkt hinaus aus Gründen der Gefährlichkeit

§ 57 a StGB

Die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe über den durch die besondere Schwere der Schuld bedingten Zeitpunkt hinaus aus Gründen der Gefährlichkeit des Straftäters verletzt weder die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) noch das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Die konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance des Verurteilten auf Wiedererlangung der Freiheit ist durch strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Entscheidung über die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe sicherzustellen.

Beschl. des BVerfG v. 8. 11. 2006 – 2 BvR 578/02 – 2 BvR 796/02.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2007, 04/2007
Pages: 160 - 169

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