Art. 2 Abs. 1, 2; Art. 103 Abs. 2 GG; § 24 a Abs. 2 StVG
§ 24 a Abs. 2 Satz 1 und 2 StVG sind verfassungsgemäß dahin auszulegen, dass eine Wirkung in ihrem Sinne nur vorliegt, wenn nach Cannabiskonsum eine THC-Konzentration im Blut festgestellt wird, die es als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war.
Beschl. des BVerfG – Kammer – v. 21.12.2004 – 1 BvR 2652/03.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 08/2005
Pages: 332 - 338