Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Säumniszuschläge auf die vor diesem Zeitpunkt begründete Winterbauumlageforderung sind seit dem Inkrafttreten der InsO am 1. 1. 1999 nicht Insolvenzforderungen, sondern wie Zinsen als nachrangige Insolvenzforderungen zu behandeln (Abgrenzung zu BSG vom 17. 5. 2001 – B 12 KR 32/00 R = BSGE 88, 146 = SozR 3-2400 § 24 Nr. 4).
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 03/2005
Pages: 113 - 116