Zur Wahrung der Unterbrechungsfrist nach § 229 Abs. 1 StPO durch »Schiebetermine« im Hinblick auf die Verlängerung der Frist von zehn Tagen auf drei Wochen durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz.
Urt. des BGH v. 3. 8. 2006 – 3 StR 199/06.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2007, 01/2007
Pages: 38 - 42