Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ist ein selbständiger Anspruch aus dem Girovertrag, der bei einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann.
Urt. des BGH v. 8. 11. 2005 – XI ZR 90/05.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2007, 02/2007
Pages: 73 - 76