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Michael Bauer

BGH v. 7.10.2004 – V ZB 22/04 Beurteilung der Kostenverteilung des Gemeinschaftseigentums gem. § 242 BGB (Bauer)

§§ 8, 16 Abs. 2 WEG; § 242 BGB

Ob eine Regelung über die Verteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums bei Anlegung eines strengen Maßstabs zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt und damit ein Änderungsanspruch gegeben ist, kann nur auf Grund einer tatrichterlichen Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls und nicht allein nach dem Maß der Kostenmehrbelastung des benachteiligten Wohnungseigentümers festgestellt werden.

 

§§ 8, 16 Abs. 2 WEG; § 157 BGB

Unter Beachtung der Grundsätze für die Auslegung einer Grundbucheintragung ist auch eine ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung nicht ausgeschlossen. Sie kann im Einzelfall zu einem Anspruch auf Abänderung des in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels führen.

 

§ 8, 25 WEG

Bei Vereinbarung eines Objektstimmrechts führt die Unterteilung einer Wohnungseigentumseinheit auch im Fall der Veräußerung nicht zu einer Stimmrechtsvermehrung.

 

Beschl. des BGH v. 7.10.2004 – V ZB 22/04.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 09/2005
Pages: 376 - 382

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