§§ 148, 543 Abs. 2, 544 ZPO; §§ 81 ff. Pat G
Ist ein Patentnichtigkeitsverfahren anhängig, kann im Patentverletzungsrechtsstreit die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Nichtzulassung der Revision bis zur Entscheidung in dem Patentnichtigkeitsverfahren ausgesetzt werden.
Beschl. des BGH v. 6.4.2004 – X ZR 272/02.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 04/2005
Pages: 146 - 148