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Frank Peters

BGH v. 6. 10. 2005 – VII ZR 325/03, Nutzungsersatz für eine Eigentumswohnung bei Rücktritt vom Vertrag

§§ 635, 249 BGB a. F. Cb

a) Macht der Erwerber einer Eigentumswohnung Rückabwicklung des Vertrags im Wege des großen Schadensersatzes geltend, ist der ihm bei Selbstnutzung anzurechnende Nutzungsvorteil zeitanteilig linear aus dem Erwerbspreis zu ermitteln.

b) Ist die Wohnung mangelhaft, ist von dem so errechneten Nutzungsvorteil unter Berücksichtigung des Gewichts der Beeinträchtigungen ein Abschlag vorzunehmen, der gemäß § 287 ZPO geschätzt werden kann.

Urt. des BGH v. 6. 10. 2005 – VII ZR 325/03.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2007, 01/2007
Pages: 20 - 22

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