Artikel 6 Abs. 3 EMRK
Auch wenn eine Konfrontation des Angeklagten mit dem Zeugen gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK zu keinem Zeitpunkt erfolgt ist, liegt ein Konventionsverstoß dann nicht vor, wenn das Verfahren insgesamt fair war (hier: verstorbener Belastungszeuge). (LS der Redaktion)
Urt. des BGH v. 3.12.2004 – 2 StR 156/04.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 06/2005
Pages: 247 - 256