Die »verdeckte Online-Durchsuchung« ist mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig. Sie kann insbesondere nicht auf § 102 StPO gestützt werden. Diese Vorschrift gestattet nicht eine auf heimliche Ausführung angelegte Durchsuchung.
Beschl. des BGH v. 31. 1. 2007 – StB 18/06 –.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2007, 03/2007
Pages: 123 - 125