§§ 331, 333 StGB
1. Zur einschränkenden Auslegung der §§ 331, 333 StGB bei Einwerbung von Wahlkampfspenden durch einen Amtsträger, der sich um seine Wiederwahl bewirbt.
2. Zum Betrug durch unrichtige Rechenschaftsberichte einer Partei im Zusammenhang mit der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien.
Urt. des BGH v. 28.10.2004 – 3 StR 301/03 –.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 12/2005
Pages: 509 - 521