Science.Online
Publisher and Institutes
Akademie Verlag
Deutsches Institut für Urbanistik
Oldenbourg Wissenschaftsverlag
Walter de Gruyter
Schattauer
You are here: Home :: Area JESP :: Jurisprudence
 
Frank Zschieschack, Ingo Rau

BGH v. 25.11.2005 – 2 StR 272/05, Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Antragsbegründung und »Neue Tatsachen« (Rau/Zieschack)

§ 275 a Abs. 1 StPO; § 66 b Abs. 1, Abs. 2 StGB

1. Ein zulässiger Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung setzt dessen Begründung voraus; diese muss insbesondere mitteilen, auf welche Variante des § 66 b StGB sich der Antrag stützt und welche neuen Tatsachen während der Strafvollstreckung erkennbar geworden sind, die Anlass zur Antragstellung geben.

2. »Neue Tatsachen« im Sinne des § 66 b Abs. 1 und 2 StGB müssen schon für sich Gewicht haben und ungeachtet der notwendigen Gesamtwürdigung aller Umstände auf eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung anderer durch den Verurteilten hindeuten.

Urt. des BGH v. 25. 11. 2005 – 2 StR 272/05.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 05/2006
Pages: 209 - 214

Show full article (external site)

Show all available items of this journal