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Nadja Lambertz

BGH v. 23. 6. 2005 – IX ZR 139/04, Vergütungsanspruch eines Kanzleiabwicklers

§ 55 Abs. 3, § 53 Abs. 9 und 10 BRAO; § 95 Abs. 1 InsO; §§ 667, 271 BGB

a) Der amtlich bestellte Abwickler einer Kanzlei kann auch dann mit seiner Vergütungsforderung gegen den Anspruch auf Herausgabe des aus der Abwicklung Erlangten aufrechnen, wenn zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertretenen eröffnet worden ist.

b) Nach Ablauf seiner Bestellung ist der ehemalige Abwickler zur Herausgabe des bis dahin nicht ausgekehrten Fremdgeldes an den Verwalter verpflichtet. Eine Aufrechnung mit seinem Vergütungsanspruch ist unzulässig.

Urt. des BGH v. 23. 6. 2005 – IX ZR 139/04.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2007, 03/2007
Pages: 109 - 112

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