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Hans Kudlich

BGH v. 22.4.2005 – 2 StR 310/04, Kannibalismus und Strafrecht: Der Fall des »Kannibalen von Rotenburg« (Kudlich)

§§ 211 Abs. 2, 168 Abs. 1 StGB

1. Das Mordmerkmal »zur Befriedigung des Geschlechtstriebs« liegt auch dann vor, wenn der Täter diese Befriedigung erst bei der späteren Betrachtung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Video) vom Tötungsakt und dem Umgang mit der Leiche finden will.

2. Rechtsgut des § 168 Abs. 1 StGB ist nicht nur der postmortale Persönlichkeitsschutz des Toten, sondern auch das Pietätsgefühl der Allgemeinheit. Das Einverständnis des Tatopfers in beschimpfenden Unfug an seiner Leiche ist deshalb nicht geeignet, die Strafbarkeit entfallen zu lassen.

Urt. des BGH v. 22. 4. 2005 – 2 StR 310/04.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 08/2005
Pages: 338 - 344

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