§ 37 Abs. 3, § 86 Abs. 6 SGB VIII; § 839 Abs. 1 BGB
Zur Verpflichtung des nach einem Umzug der Pflegefamilie erstmals für ein Pflegekind zuständig gewordenen Jugendamts, sich in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übernahme der Zuständigkeit ein eigenes Bild von dem Pflegekind und der Pflegefamilie zu verschaffen (»Antrittsbesuch«).
§ 839 Abs. 1 BGB; ZPO § 287
Einem durch Misshandlungen seiner Pflegeeltern geschädigten (unterernährten) Pflegekind kommen im Amtshaftungsprozess gegen den Träger des Jugendamts bei der Prüfung, ob bei einem – pflichtwidrig unterbliebenen – »Antrittsbesuch« des Jugendamts bei der Pflegefamilie anläßlich eines Zuständigkeitswechsels das auffällige Untergewicht erkannt und durch daraufhin eingeleitete Nachforschungen die eingetretenen Gesundheitsschäden verhindert worden wären, Beweiserleichterungen zu.
Urt. des BGH v. 21.10.2004 – III ZR 254/03.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 08/2005
Pages: 320 - 326