BGH v. 1.9.2004 – 2 StR 268/04, Zur Reichweite der Milderungsvorschrift des § 106 JGG (mit Anmerkung Eisenberg)
Die Prüfung der unmittelbaren Anwendung des § 106 JGG ist nur dann geboten, wenn ansonsten eine lebenslange Freiheitsstrafe verwirkt wäre (Obiter dictum; LS der Schriftleitung).