Verfallsanordnung gegen eine juristische Person; Bruttoprinzip.
Zum Handeln ?für einen anderen? im Sinne von § 73Abs. 3 StGB.
Zur Anwendung der Härtevorschrift des § 73 c StGB bei Anordnung des Verfalls gegen eine juristische Person.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2004, 09/2004
Pages: 517 - 519