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BGH v. 13.5.2004 – 5 StR 73/03, Fall Bremer Vulkan; Fragen der Untreue bei Investitionsbeihilfen, innerhalb eines Konzerns und bei existenzgefährdendem Eingriff (mit Abhandlung Krause)

§ 266 StGB

1. Investitionsbeihilfen begründen grundsätzlich keine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB, es sei denn, der Empfänger hat zugleich über den Subventionszweck hinausgehende Vermögensinteressen des Subventionsgebers zu beachten.

2. In einem Konzern verletzen die Vorstandsmitglieder der beherrschenden Aktiengesellschaft jedenfalls dann ihre Vermögensbetreuungspflicht gegenüber einer abhängigen GmbH, wenn deren Vermögenswerte in einem solchen Umfang ungesichert im Konzern angelegt werden, dass im Fall ihres Verlustes die Erfüllung von Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft oder deren Existenz gefährdet wäre.

3. Zur Bestimmung des Schuldumfangs bei Untreue durch existenzgefährdenden Eingriff.

Urt. des BGH v. 13.5.2004 – 5 StR 73/03.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 02/2006
Pages: 77 - 83

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