GesO §§ 8, 9, § 12; InsO §§ 60, 103, 49
Urteil vom 9.3.2006 – IX ZR 55/04
1. Der Insolvenzverwalter ist dem Absonderungsberechtigten gegenüber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der mit dem Recht belastete Gegenstand nicht einen Wertverlust durch einen vermeidbaren Rechtsmangel erleidet.
2. Zur Wirksamkeit der sicherungshalber erfolgten Zession eines Anspruchs aus einem bei Insolvenzeröffnung beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Vertrag.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 06/2006
Pages: 302 - 304